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Die Vertreibung der Sudetendeutschen
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Etwa 10 bis 15 Mio Deutsche wurden nach 1945 gewaltsam aus ihrer Heimat Preußen, Schlesien, Sudetenland etc. vertrieben!
Allein über drei Mio Sudetendeutsche wurden gewaltsam aus ihrer Heimat vertrieben und beraubt.
Zum Tode von SKH Otto von Habsburg *20.11.1912 + Montag, 4.7.2011

Wir hatten einen Kaiser,
Franz-Josef einst genannt,
für Österreich und Ungarn,
und unser Böhmen-Land.

Die Majestät, der König!
Schon hundert Jahr` ist` s her;
die Monarchie zerfallen,
seitdem ist der Thron leer.

Er herrschte an der Donau,
von Wien bis Budapest,
und lud die vielen Völker,
zum großen Kaiser-Fest.

Doch nach dem Ersten Weltkrieg,
zerbrach das Kaiser-Reich,
und Habsburgs Kaiser Karl,
ward heimatlos sogleich.

Das Schicksal war so grausam,
brutal und mitleidslos,
Verbannung und Vertreibung,
war selbst des Kaisers Los!

So hat der letzte Erbe,
den Thron gar nie erlangt,
er lebte fern der Heimat,
weit weg vom Austria-Land.

Die Monarchie zerfallen,
die Krone längst dahin,
nun suchten viele Völker,
der Einheit neuen Sinn.

Die Kaiserliche Hoheit,
geboren neunzehn zwölf,
blieb ungekrönter König,
bis Zweitausend und elf.

Ein nobler, edler Kaiser,
zwar ohne Macht und Thron,
vereinigte Europa,
und hat jetzt Gott zum Lohn!

Böhmen
Böhmen ist geographisch die Mitte Europas. Bis ins 6. Jahrhundert lebten dort die Bojer, von denen das Wort "Böhmen" und
"Bayern" abgeleitet ist. Vom Westen her wanderten Deutsche und vom Osten her Tschechen in Böhmen ein. Nach dem
1. Weltkrieg (1914 bis 1918) wurde die österreichisch-ungarische Monarchie zerschlagen. Das sog. 14-Punkte-Programm
von Präsident Wilson beinhaltete zwar das Recht auf Selbstbestimmung für die Sudeten-Deutschen, wonach gemäß den
Beschlüssen von St. Germain im Jahre 1919 das Sudetenland eigentlich als 10. Bundesland zu Österreich hätte kommen sollen.
Da dieses Programm jedoch nicht beachtet wurde, wurde das Sudetenland in die neu sich formierende Tschecho-Slowakei
einverleibt. Rein rechtlich war also das Sudetenland das 10. Bundesland von Österreich. Die Tatsache, daß im Zuge der
EU-Erweiterung der Begriff "Tschechien" eingeführt wurde, veranlaßt zu der Frage, warum man nicht bloß "Böhmen" oder
"Tschechei" sagt. Der Grund war wohl der, daß dieser Begriff semantisch negativ besetzt war.
Es wäre jedoch naiv, zu glauben, daß mit der Auswechslung der Worte auch die Realitäten sich geändert haben könnten.
Das Hauptproblem besteht wohl darin, daß die Tschechen für das Land "Böhmen" keinen eigenen Begriff haben. Für sie
ist "Böhmen" und "Tschechei" identisch. Zwar haben die Tschechen den Sudetendeutschen nach der Auflösung der
österreichisch-ungarischen Monarchie volle Gleichberechtigung zugesichert, aber sie haben sich nicht daran gehalten.
Dies führte schließlich am 19.9.1938 zu dem Beschluß, daß das Sudetenland an Deutschland abgetreten werden mußte,
wobei im sog. "Münchner Abkommen" lediglich Modalitäten ausgehandelt wurden. Aus dieser Zeit der Unterdrückung
der Deutschböhmen stammt die semantisch negative Besetzung des Wortes "Tschechei". Die grausame Vertreibung der Sudeten-Deutschen 1945-1947 hat diese negative Ausdrucksweise der "Tschechei" noch verstärkt ebenso die kontinuierliche
Beharrung auf den Benesch-Dekreten. Geographisch gesehen wird mit dem Ausdruck "Tschechien" die uralte Besiedlung
des Sudetenlandes geleugnet. Würde man dafür den Oberbegriff "Böhmen" verwenden, so würde dies insofern eine gewisse
Entspannung bringen, da ja unter diesen Begriff nicht bloß die Tschechen fallen, sondern auch die Sudetendeutschen.

Kurzer geschichtlicher Überblick über die Vertreibung der Sudetendeutschen
1918-1938 Eduard Benes trat im Oktober 1938 von seinem Amt zurück und beging 1948 Selbstmord.
1939 wurden die Universitäten und Hochschulen in Tschechien geschlossen, Studenten und andere massenhaft verhaftet.
6.6.1942 Ungültigkeitserklärung des Münchner Abkommens seitens England, Stalin stimmte 1943 zu.
2.8.1945 Potsdamer Abkommen sollte illegale Vertreibungen stoppen, ordnete den "Abschub" der Sudetendeutschen an.
20.10.1945 internat. Kontrollrat einigte sich auf die Verteilung der Vertriebenen in Besatzungszonen.
240.000 "Antifaschisten u. Facharbeiter durften bleiben", mußten in den Uranwerken von Joachimsthal arbeiten.
Da Benesch zum Zeitpunkt des Erlasses der Dekrete nicht mehr im Amt war, bestehen Zweifel an der Gültigkeit der Dekrete.
Die Folgen der Dekrete, insbes. der Dekrete 112/108 waren verheerend: Enteignung von 1,62 Millionen Hektar Land,

davon 29 Mio Quadratkilometer Ackerland, über 34.000 Betriebe, unzählige Banken, Institutionen und Einrichtungen.

Stand der Volkszählung in der Tschechoslowakei 1930
15 Millionen Bürger, 7,5 Millionen Tschechen, 3,3 Millionen Deutsche, 2,4 Millionen Slovaken
730.000 Magyaren (Ungarn), 350.000 Juden (270.000 in Auschwitz ermordet von Okt. 1938 - Dez. 1946)
50.000 Roma (davon 6.000 ermordet), 1938 bis 1948 sind über 40 Mio Menschen in Europa umgekommen
über 30 Millionen Menschen sind in diesem Zeitraum vertrieben worden, allein beim Brünner Todesmarsch
an Fronleichnam, 30. Mai 1945, kamen Tausende Sudeten-Deutsche um.
Im Jahre 2011 feiert die Stadt Eger (Cheb) ihren 950. Gründungstag.

Eduard Benes, geb. 28.3.1884, in Kozlany, bei Pilsen, beging am 3.9.1948 Selbstmord, bei Tabor
Kaum ein Politiker des 20. Jahrhunderts wird so oft genannt wie Benes. Warum? In Aussig an der Elbe, wo am 31. Juli 1945 ein
Massaker an 2.700 Deutschen stattfand und Deutsche in den Tod gestürzt wurden, wurde sogar die Brücke nach ihm benannt.
In der kommunistischen Tschechoslowakei galt Benesch als "Unperson". Um so mehr wird er seit der Wende als "Befreier"
verehrt und neben Comenius und Masaryk als einer der wichtigsten Männer der Tschechoslowakei genannt. Posthum wurden
ihm noch hohe Orden verliehen. Für die Sudetendeutschen ist dieser Mann jedoch ein Schreckgespenst, das die
Vertreibung, Entrechtung, Zwangsarbeit und den Tod von Millionen Sudetendeutschen zu verantworten hat.
Eduard Benesch wurde am 28. März 1884 in Kozlany bei Pilsen als Sohn eines Bauern geboren; er studierte in Prag,
Paris, London und Berlin. 1909 dozierte er an der Universität Prag über Nationalökonomie, nachdem er 1908 in Frankreich
promoviert hatte. Bereits damals schlug er als Lösung für Österreichs Nationalitätenprobleme die Einteilung der
böhmischen Länder nach Sprachgrenzen vor. Als 1914 Thomas G. Masaryk emigriert war, organisierte er mit diesem
von der Schweiz aus den Widerstand gegen die Habsburger Monarchie und wurde Masaryks wichtigster Helfer.
1917 veröffentlichte er die Kampfschrift: "Détruisez l`Autriche-Hongrie" (Zerstört die österreisch-ungar. Monarchie!)
Von 1918 bis 1935 war er Außenminister, von 1921 bis 1922 auch Ministerpräsident. Er vertrat die Tschechoslowakei,
im Völkerbund und war seit 1927 auch Vorsitzender des Sicherheitskomitees im Völkerbund. 1935 wurde der Nachfolger von
Masaryk als Staatspräsident der Tschechoslowakei. 1935 schloß er einen Beistandspakt mit der Sowjetunion.
Für die Sudetendeutschen ist entscheidend, daß er ein extremer Nationalist und leidenschaftlicher Gegner aller von den
Deutschen in Böhmen, Mähren und Schlesien vorgebrachten Autonomieforderungen war. Diese seine Haltung verbarg er
jedoch in Versailles, so daß er bei den Franzosen, Briten und Amerikanern den von ihm gewünschten Erfolg hatte, indem
er seinen Verhandlungspartnern erklärte, daß die Deutschen in Böhmen angeblich dieselben Rechte gehabt hätten
wie die Tschechoslowaken, was nicht der Wahrheit entsprach. Er behauptete sogar, daß er ein "Schweizer Modell"
konstruiert hätte. Der britische Premier Lloyd George hatte Benesch durchschaut und nannte sein Handeln eine
bewußte Fälschung (deliberate falsification).
Bereits seit 1918 hatte er alles getan, um alle nicht-tschechischen Gebiete militärisch zu besetzen. Er tat alles,
um den Nationalitätenstaat in einen tschechischen Nationalstaat umzuwandeln, so z. B. durch die Bodenreform,
Schulpolitik, Wirtschaftspolitik, Beseitigung deutscher Beamter aus ihren Posten, um die Minderheitenrechte zu
beschneiden, auch und obwohl die größte "Minderheit" mehr Menschen zählte als das Slowakische Volk.
Solche diskriminierenden Maßnahmen Prags waren sowohl den Nationalisten als auch den Extremisten geradezu willkommen
und erst 1938 erkannte Benesch den Ernst der Lage, die er trotz anhaltender starker Opposition nicht wahrhaben wollte.
Plötzlich schien es, als wollte er sogar die Forderung nach Autonomie der Sudeten-Deutschen erfüllen. Er bot sogar die
Abtretung einiger deutscher Gebiete an, doch Chamberlain und Daladier einigten sich mit Hitler und Mussolini
und überbrachten das Ergebnis des "Münchner Abkommens" vom 29. September 1938, dem die Prager Regierung
zustimmte. Am 5. Oktober 1938 trat Benesch zurück und ging ins Ausland, zuerst nach Chikago, dann nach Paris,
wo er im November 1939 das tschechoslowakische Nationalkomitee gründete, aus dem 1940 die Londoner Exilregierung
hervorging, deren Präsident Bensch wurde. Schon in London faßte er die Pläne der Vertreibung, nachdem er 1943 nach
Moskau reiste und einen Beistandspakt mit der Sowjetunion schloß. Eine Zusammenarbeit mit Sozialdemokraten
hatte spätestens zu diesem Zeitpunkt ein Ende. Wie bereits 1918/19 gelang es ihm nun, die Alliierten für seine Pläne
der Vertreibung zu gewinnen, die dann in "wilde Vertreibungen" ausarteten, die jedoch von Potsdam schon rein sprachlich
so niemals und in keinster Weise gebilligt wurden, denn dort war allenfalls von einem "humanen Transfer" die Rede.

Die Realität sah jedoch so aus, daß die Sudetendeutschen total enteignet, rechtlos gestellt, zur Zwangsarbeit verpflichtet, mit
Gewalt vertrieben, gesetzlich entwürdigt und für kriminell erklärt wurden. Die bis heute nicht aufgehobenen "Benesch-Dekrete"
betreffen die Beschlagnahme (Konfiskation) des deutschen und ungarischen Vermögens (21.6.1945), die Sicherstellung des
deutschen Vermögens (22.6.1945), die Besiedelung des deutschen landwirtschaftlichen Bodens, der Ungarn und anderer
"Staatsfeinde" durch tschechische, slawische und andere Landwirte (20.7.1945) sowie die Aberkennung der Staatsbürgerschaft
für Deutsche und Zwangsarbeit für Deutsche, die "ihre Staatsbürgerschaft verloren haben". Ein weiteres Konfiskations-Dekret
wurde am 25.10.1945 erlassen, womit das gesamte "feindliche Vermögen" konfisziert wurde. Zu Kriegsende kam es zu
unvorstellbaren Übergriffen auf Sudetendeutsche, wobei der Brünner Todesmarsch am 30.5.1945 und das Massaker
in Aussig vom 31.7.1945, wo Tausende Deutsche ins Stadion getrieben und ausgehungert wurden. Benesch wußte von
all diesen Massenmorden an denDeutschen und ließ alle diese kriminellen Übergriffe an der deutschen Bevölkerung
1946 für rechtmäßig erklären!
Dieses in der Geschichte einmalige Gesetz wird oft fälschlich als "Amnestie-Gesetz" bezeichnet. Eine Amnestie ist jedoch etwas
anderes. Eine Amnestie ist eine Begnadigung für einen Verurteilten. Hier wurden jedoch Mord, Totschlag, Raub, Vergewaltigung und
alle an den Deutschen verübten kriminellen Schandtaten, die in der Zeit vom 30. September 1938 bis 28. Oktober 1945 begangen
wurden, für rechtmäßig erklärt, sofern sie sich gegen "Okkupanten" richteten und eine "gerechte Vergeltung" zum Ziele hatten.
Diese Dekrete tragen den Namen Eduard Benesch, der in der tschechischen Republik als Held, Idol und Vorbild gefeiert wird.
Selbst wenn die Benesch-Dekrete aufgehoben werden sollten, so stellt sich die Frage, wie diese Dekrete mit den Menschenrechten
zu vereinbaren sind, denn die gewaltsame Vertreibung und Heimatsberaubung von Millionen Sudetendeutschen Vertriebenen
kann nicht so ohne weiteres aus der Welt geschafft werden. Im Jahre 1948 bestätigte Benesch noch die kommunistische
Regierung unter Gottwald. Er selbst mußte dann im Juni 1948 abdanken. Bereits drei Monate später beging er
am 2. September 1948 Selbstmord bei Tabor. Er war 64 Jahre alt.

Meinungen einiger Historiker über Eduard Benesch
Kucera (vgl. Rudolf Kucera in: Hlavitschka, Hrsg., "Die Politik von E. Benesch und Mitteleuropa", Verlagshaus Sudetenland,
1993/94) sagt, daß Benesch keinen ethischen Rahmen besaß, was für einen Politiker unumgänglich sei. Für Benesch war der Staat
der höchste Wert an sich, also ein Denken im Sinne von Macchiavelli. Er wollte jeden zur Akzeptanz seiner Ansichten zwingen
und wer dies nicht tat, der war für ihn ein Feind. Erlaubt war für ihn, was ihm genehm war.
(Vgl. Kucera, in: Hlavitschka, aaO, 1993/94, S. 17 ff.).
Essen bezeichnet Benesch als einen zwiespältigen Menschen mit übermäßiger Subtilität beim diplomatischen
Spiel. (Vgl. Andrzej Essen, in: Hlavitschka, aaO, S. 31).
Hajdu bezeichnet Benesch als einen nervösen und schicksalsgläubigen Menschen, der die Ursachen für sein Fehlverhalten
immer bei anderen suchte. Wenn er Mißerfolge hatte, so bezeichnete er andere als "taktlos" usw.
(Vgl. Tibor Hajdu, in: Hlavitschka, aaO, S. 34/35).
Tomaszewski sagt, daß Benesch jeden Erfolg, den er für sich verbuchen konnte, der Tatsache zuschrieb,
daß er den Freimauerern angehörte, (vgl. Hlavitschka, aaO, S. 37ff.), die zu den Nationaldemokraten ein gutes Verhältnis
hatten. Er nutzte Freimauererkontakte, wo es nur ging, so auch in Paris, um in Frankreich seine Autorität zu festigen.
Alle Fäden, die er zum Westen hatte, hatte er über das Freimauerertum. Bei den Polen war Benesch sehr verhaßt.
Für sie war er die Verifizierung des Bösen in Person. (Vgl. Jerzy Tomaszewski, in: Hlavitschka, aaO, S. 37 ff.).
Zayas sagt, daß der Gedanke, die Deutschen zu vertreiben, zuerst von Benesch selbst stammte. Dieser Gedanke
stammte nicht von amerikanischen und auch nicht von britischen Diplomaten. Vielmehr berichtete sogar die amerikanische und
britische Presse über die Grausamkeiten beim Brünner Todesmarsch am 30. Mai 1945 sowie über die Ausschreitungen bei
Aussig an der Elbe am 31. Juli 1945. (Vgl. Alfred de Zayas, in: Hlavitschka, aaO, S. 89 ff).
Alle genannten Historiker kommen zu dem Schluß, daß Benesch durch seine Vertreibung der Sudetendeutschen gegen die
Menschenrechte verstoßen hat. Er hat den Sudetendeutschen das Recht auf Heimat abgesprochen und weggenommen.
(vgl. Hlavitschka, aaO).

Sein Meister und Führer war Masaryk. 1918 soll Eduard Benesch geschrieben haben, daß das Leben für ihn ein Kampf sei.
Er soll aufgrund seines mystischen Sendungsbewußtseins davon überzeugt gewesen sein, daß er nie verlieren könne.
Nach der Abwendung von der Sozialdemokratie bzeichnete er sich als Antikatholik und Agnostiker, ein Verehrer freier
Gedanken, als Freimauerer. Er fühlte sich jenseits von Gut und Böse, also gleichsam ein Machiavelli.
1915 soll seine Parole gelautet haben: "Vernichtet Österreich-Ungarn!"
Als Generalsekretär des Nationalrats schrieb er am 14.05.1916 von der Selbständigkeit der Tschechoslowaken und
1917 verkündete er seinen Maximalplan von der "vollen Selbständigkeit". Nach seinem Aufenthalt in Frankreich bis
September 1917, ein Land, zu dem er gute Beziehungen pflegte, arbeitete er den Entwurf eines Programmes aus,
das 3 Punkte beinhaltete, nämlich:
1. das Problem der Deutschen in Böhmen,
2. das Problem mit den Slowaken und
3. die Parteienverhältnisse.
Als am 18.01.1919 die Pariser Friedenskonferenz zusammentrat, bereitete Benesch 11 Memoranden vor, die er
persönlich verlesen hatte. Als nun bei den Verhandlungen der Friedenskonferenz von Paris (St. Germain) im Jahre
1919 u. a. das Problem der Deutschen in der Tschechoslowakei auftauchte, präzisierte die tschechoslowakische
Friedensdelegation, an deren Spitze der damalige Außenminister Benesch stand, ihren Standpunkt in dieser Frage
vor allem in dem Memorandum Nr. 3, als deren Hauptverfasser Eduard Benesch anzusehen ist
und der mit psychologischem Spürsinn die Antworten auf die vermutlich gestellten Fragen vorweggenommen hat.
Das Memorandum 3 enthielt eine ganze Reihe grober Fälschungen statistischer, wirtschaftspolitischer und historisch-
politischer Natur. Wichtig ist vor allem das Kapitel 6 dieses Memorandums, in dem das Schicksal der Deutschen
in der Tschechoslowakei umrissen wird. In den Landkarten werden z. T. falsche Vorstellungen von der Bevölkerungs-
verteilung, Besiedlung usw. gegeben. Deutsche Siedlungsgebiete werden durch falsche Einzeichnungen völlig
zerrissen und willkürlich verkleinert dargestellt. Damit sollte der Eindruck erweckt werden, daß es überhaupt keine
nennenswerten geschlossenen deutschen Siedlungsräume in Böhmen gab.
Auch das Memorandum Nr. 3 diente nur zur Täuschung der Friedenskonferenz von St. Germain, denn von einer
Gleichberechtigung der Sudetendeutschen in der Tschechoslowakei zwischen 1918 und 1938 im Sinne einer Lösung nach
Schweizer Vorbild kann nicht gesprochen werden.
(vgl. Dr. Wilhelm Turnwald, "Zur Austreibung der Sudetendeutschen", Hrsg.: Arbeitsgemeinschaft zur
Wahrung der sudetendeutschen Interessen, Selbstverlag, 4. Auflage 1952, Einleitung S. X, XI und XII).

Da die Forderungen Beneschs auf der Friedenskonferenz so umfangreich waren, wurden sie an einen Sonderausschuß
mit Vertretern der USA, GB, Frankreich und Italien überwiesen, wo sie teilweise zum Erfolg führten. Es gab folgende
Memoranda:
1. die Tschechoslowaken
2. Territoriale Forderungen
3. Probleme der Deutschen in Böhmen
4. Probleme mit Schlesien
5. die Slowakei
6. Probleme mit den Ungarn
7. Probleme mit denLausitzer Sorben
8. Probleme mit Oberschlesien
9. Probleme mit dem Glatzer Gebiet
10. Probleme mit den Grenzen
11. Kriegsentschädigung

Beim Problem Nr. 2 hatte Benesch vorgeschlagen, die Grenze zu Lasten von Deutschland und Österreich zu ziehen.
Außerdem forderte er die Trennung zwischen Östereich und Ungarn, weshalb Jugoslawien an die Tschechei angrenzen
sollte. In diesem Korridor lebten damals 300.000 Deutsche und 200.000 Ungarn. Das Hauptziel von Benesch war,
Deutschland zu schädigen. Als er am 5.2.1919 sein 3. Memorandum vortrug, waren die angelsächsischen Zuhörer
von seinen Manieren angeekelt.
(Vgl. Rudolf Kucera, Beneschs Vorstellungen vom tschechoslowakischen Staat, in: Hlawitschka, aaO, 1994, S.11-20).

Der britische Politiker, Lloyd George hatte später geschrieben, daß es sich bei der Rede von Benesch um
offensichtliche Unwahrheiten gehandelt habe. Benesch hatte u. a. behauptet, daß in der Tschechoslowakei nur 1,5 Mio Deutsche
lebten. Bei der Staatengründung der Tschechoslowakei wurden bereits von Anfang an die Rechte der deutschen und ungarischen
Minderheit mißachtet. Die daraus folgenden Konflikte waren unvermeidlich. Das Problem, wie eine innerstaatliche Politik zu
stabilisieren sei, dauerte die 20er und 30er Jahre an. Der Gedanke, daß man die Deutschen vertreiben müsse, stammte von
Benesch und wurde von langer Hand vorbereitet.
Seit 1941 gingen in New York Gerüchte über einen allgemeinen "Benesch-Plan" zur Vertreibung von Deutschen um,
nachdem Bensch zwei Artikel in führenden amerikanischen staats- und außenpolitischen Zeitschriften veröffentlicht hatte.
(vgl. Turnwald aaO, S. XVI).
Der Plan zur Vertreibung wurde den amerikanischen und britischen Diplomaten vorgetragen und ist 1942/1943 akzeptiert worden.
Am 1. August 1945 wurde der Artikel XIII des Potsdamer Protokolls angenommen. Über die Art und Weise, wie die Vertreibung
vonstatten ging, befinden sich im Bundesarchiv in Koblenz über 40.000 Berichte.
(Vgl. A. de Zayas, in Hlawitschka, a.a.O., S. 93).
Am 19.05.1947, also ein Jahr vor seinem Selbstmord, hielt Benesch in Karlsbad eine Rede, wo er offen über den "Abschub"
der Deutschen sprach. Allein schon die sprachliche Formulierung als "Abschub" oder "Transfer", zeigt, wie leichtfertig er
mit der Vertreibung umging. Am 05.04.1945 wurde im sog. Kaschauer Programm (Kosice) festgelegt, daß die Deutschen
nach "Verbrechern" und "Loyalen" zu unterteilen seien. Die Sudetendeutschen wurden ihrer Staatsbürgerschaft und
aller bürgerlichen Rechte für verlustig erklärt. Sie wurden zu Staatsfeinden deklariert.
Am 19. Mai 1945 hat Benes alle Personen deutscher oder magyarischer Nationalität als staatlich unzuverlässige Personen
deklariert (= sog. "Benesch-Dekrete"), wobei deren gesamter Besitz durch Konfiskation unter staatliche Verwaltung
gestellt wurde, (vgl. Turnwald aaO, S. XXV).

Die Dekrete im einzelnen
(décréter heißt zu deutsch verordnen)

1. Dekret des Präsidenten der Republik vom 19.05.1945, Slg. 5, über die Üngültigkeit einiger vermögensrechtlicher
Rechtsgeschäfte aus der Zeit der Unfreiheit und über die nationale Verwaltung der Vermögenswerte der Deutschen,
der Madjaren, der Verräter und Kollaborateure etc.
2. Dekret des PdR vom 19.06.1945, Nr. 16, über die Bestrafung nazistischer Verbrecher, der Verräter und ihrer Helfeshelfer
sowie über die außerordentlichen Volksgerichte.
3. Dekret des PdR vom 21.06.1945, Slg. 12, über die Konfiskation und beschleunigte Aufteilung des landwirtschaftlichen
Vermögens der Deutschen, Madjaren, wie auch der Verräter und Feinde des tschechischen und schlowakischen Volkes.
4. Dekret des PdR vom 20.07.1946, Slg. 28, über die Besiedlung des landwirtschaftlichen Bodens der Deutschen, Madjaren
und anderer Staatsfeinde durch tschechische, slowakische und andere slawische Landwirte.

5. Dekret des PdR vom 25.10.1945, Slg. 108, über die Konfiskation des feindlichen Vermögens und die Fonds der nationalen Erneuerung. Die Enteignung der deutschen Bevölkerung wurde noch durch eine Reihe weiterer Gesetze und Dekrete ergänzt.

6. Verfassungsdekret des PdR vom 02.08.1945, Slg. 33, zur Regelung der tschech. Staatsbürgerschaft der Personen
deutscher und ungarischer. Nationalität.
7. Dekret des PdR vom 18.10.1945 über die Auflösung der deutschen Universität Prag.
8. Verfassungsdekret des PdR vom 25.10.1945 über die Sicherstellung der als staatlich unzuverlässig angesehenen
Personen während der Revolutionszeit.
9. Dekret des PdR vom 27.10.1945 über die Zwangsarbeits-Sonderabteilungen.

10. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 2.12.1945 über die Richtlinien zur Durchführung des Dekretes des
Präsidenten d. Republik über die Arbeitspflicht der Personen, welche die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft verloren haben.

11. Gesetz vom 11.04.1946 über die Arbeits-(Lehr-) Verhältnisse der Deutschen, der Madjaren, der Verräter u. ihrer Helfeshelfer.
12. Gesetz vom 08.05.1946 über die Rechtmäßigkeit von Handlungen im Kampf zur Wiedergewinnung der Freiheit
der Tschechen und Slowaken.
13. Gesetz vom 16.05.1946 über die Ungültigkeit einiger vermögensrechtlicher Rechtsgeschäfte aus der Zeit der Unfreiheit
sowie über die Ansprüche, die sich aus dieser Ungültigkeit und aus anderen Eingriffen in das Vermögen ergeben.

Durch die Regierungsdekrete in der Zeit von Mai bis Oktober 1945 wurde nach tschechoslowakischem Recht ein vollständiger
Vermögensentzug bewirkt. Durch das Dekret vom 19.05.1945 wurde das Vermögen der "staatlich unzuverlässigen Personen"
(Personen deutscher oder magyarischer = ungarischer Nationalität) unter nationale Verwaltung gestellt.
Faktisch war die Vermögensunterstellung unter nationale Verwaltung bereits eine Enteignung. Nach § 20 dieses Dekrets waren
jegliche Rechtshandlungen der Eigentümer der unter nationaler Verwaltung stehenden Vermögen ungültig, sofern sie die
Substanz des Vermögens betrafen. Durch Dekret vom 21.06.1945 wurde zum Zwecke der Bodenreform die entschädigungslose
Konfiskation des landwirtschaftlichen Vermögens von Personen deutscher oder magyarischer Nationalität ohne Rücksicht auf
ihre Staatsangehörigkeit verfügt (vgl. die Ausführungen oben). Nach § 2 Absatz 1 galt als Person deutscher Nationalität,
wer sich bei irgendeiner Volkszählung seit 1929 zur deutschen Volksgruppe bekannt hatte oder Mitglied einer deutschen
Gruppe, Formierung oder politischen Partei wurde, die sich aus Personen deutscher Nationalität zusammensetzte.

vgl. Rudolf Kucera in: Hlavitschka, Hrsg., "Die Politik von E. Benesch und Mitteleuropa",
Verlagshaus Sudetenland, 1993/94, S. 17 ff.)
vgl. Andrzej Essen, in: Hlavitschka, aaO, S. 31
vgl. Tibor Hajdu, in: Hlavitschka, aaO, S. 34/35
Tomaszewski in Hlavitschka, aaO, S. 37ff.
vgl. Jerzy Tomaszewski, in: Hlavitschka, aaO, S. 37 ff.
Zayas Alfred de Zayas, in: Hlavitschka, aaO, S. 89 ff.
vgl. E. Franzel, Sudetenland 1945/1946, Aufstieg Verlag, Landshut, ca. 450 Seiten!
Bernd G. Längin, Sudetenland, Land zwischen Böhmerwald u. Altvatergebirge ISBN 3-8289-3142-1
Sud. Rat, Die Sudetendeutschen, eine Volksgruppe im Herzen Europas, von der Paulskirche bis zur BRD 1848-1988


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