15.9.2011 Alle
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Die
Vertreibung der Sudetendeutschen
Vítáme Vás!
Etwa 10 bis 15 Mio Deutsche wurden nach 1945 gewaltsam aus ihrer
Heimat Preußen, Schlesien, Sudetenland etc. vertrieben!
Allein über drei Mio Sudetendeutsche wurden gewaltsam aus ihrer
Heimat vertrieben und beraubt.
Zum
Tode von SKH Otto von Habsburg *20.11.1912 + Montag, 4.7.2011
Wir hatten einen Kaiser,
Franz-Josef einst genannt,
für Österreich und Ungarn,
und unser Böhmen-Land.
Die Majestät, der König!
Schon hundert Jahr` ist` s her;
die Monarchie zerfallen,
seitdem ist der Thron leer.
Er herrschte an der Donau,
von Wien bis Budapest,
und lud die vielen Völker,
zum großen Kaiser-Fest.
Doch nach dem Ersten Weltkrieg,
zerbrach das Kaiser-Reich,
und Habsburgs Kaiser Karl,
ward heimatlos sogleich.
Das Schicksal war so grausam,
brutal und mitleidslos,
Verbannung und Vertreibung,
war selbst des Kaisers Los!
So hat der letzte Erbe,
den Thron gar nie erlangt,
er lebte fern der Heimat,
weit weg vom Austria-Land.
Die Monarchie zerfallen,
die Krone längst dahin,
nun suchten viele Völker,
der Einheit neuen Sinn.
Die Kaiserliche Hoheit,
geboren neunzehn zwölf,
blieb ungekrönter König,
bis Zweitausend und elf.
Ein nobler, edler Kaiser,
zwar ohne Macht und Thron,
vereinigte Europa,
und hat jetzt Gott zum Lohn!
Böhmen
Böhmen ist geographisch die Mitte Europas. Bis ins 6.
Jahrhundert lebten dort die Bojer, von denen das Wort
"Böhmen" und
"Bayern" abgeleitet ist. Vom Westen her wanderten
Deutsche und vom Osten her Tschechen in Böhmen ein. Nach dem
1. Weltkrieg (1914 bis 1918) wurde die österreichisch-ungarische
Monarchie zerschlagen. Das sog. 14-Punkte-Programm
von Präsident Wilson beinhaltete zwar das Recht auf
Selbstbestimmung für die Sudeten-Deutschen, wonach gemäß den
Beschlüssen von St. Germain im Jahre 1919 das Sudetenland
eigentlich als 10. Bundesland zu Österreich hätte kommen
sollen.
Da dieses Programm jedoch nicht beachtet wurde, wurde das
Sudetenland in die neu sich formierende Tschecho-Slowakei
einverleibt. Rein rechtlich war also das Sudetenland das 10.
Bundesland von Österreich. Die Tatsache, daß im Zuge der
EU-Erweiterung der Begriff "Tschechien" eingeführt
wurde, veranlaßt zu der Frage, warum man nicht bloß
"Böhmen" oder
"Tschechei" sagt. Der Grund war wohl der, daß dieser
Begriff semantisch negativ besetzt war.
Es wäre jedoch naiv, zu glauben, daß mit der Auswechslung der
Worte auch die Realitäten sich geändert haben könnten.
Das Hauptproblem besteht wohl darin, daß die Tschechen für das
Land "Böhmen" keinen eigenen Begriff haben. Für sie
ist "Böhmen" und "Tschechei" identisch. Zwar
haben die Tschechen den Sudetendeutschen nach der Auflösung der
österreichisch-ungarischen Monarchie volle Gleichberechtigung
zugesichert, aber sie haben sich nicht daran gehalten.
Dies führte schließlich am 19.9.1938 zu dem Beschluß, daß das
Sudetenland an Deutschland abgetreten werden mußte,
wobei im sog. "Münchner Abkommen" lediglich
Modalitäten ausgehandelt wurden. Aus dieser Zeit der
Unterdrückung
der Deutschböhmen stammt die semantisch negative Besetzung des
Wortes "Tschechei". Die grausame Vertreibung der
Sudeten-Deutschen 1945-1947 hat diese negative Ausdrucksweise der
"Tschechei" noch verstärkt ebenso die kontinuierliche
Beharrung auf den Benesch-Dekreten. Geographisch gesehen wird mit
dem Ausdruck "Tschechien" die uralte Besiedlung
des Sudetenlandes geleugnet. Würde man dafür den Oberbegriff
"Böhmen" verwenden, so würde dies insofern eine
gewisse
Entspannung bringen, da ja unter diesen Begriff nicht bloß die
Tschechen fallen, sondern auch die Sudetendeutschen.
Kurzer geschichtlicher Überblick über die Vertreibung
der Sudetendeutschen
1918-1938 Eduard Benes trat im Oktober 1938 von seinem Amt
zurück und beging 1948 Selbstmord.
1939 wurden die Universitäten und Hochschulen in Tschechien
geschlossen, Studenten und andere massenhaft verhaftet.
6.6.1942 Ungültigkeitserklärung des Münchner Abkommens seitens
England, Stalin stimmte 1943 zu.
2.8.1945 Potsdamer Abkommen sollte illegale Vertreibungen
stoppen, ordnete den "Abschub" der Sudetendeutschen an.
20.10.1945 internat. Kontrollrat einigte sich auf die Verteilung
der Vertriebenen in Besatzungszonen.
240.000 "Antifaschisten u. Facharbeiter durften
bleiben", mußten in den Uranwerken von Joachimsthal
arbeiten.
Da Benesch zum Zeitpunkt des Erlasses der Dekrete nicht mehr im
Amt war, bestehen Zweifel an der Gültigkeit der Dekrete.
Die Folgen der Dekrete, insbes. der Dekrete 112/108 waren
verheerend: Enteignung von 1,62 Millionen Hektar Land,
davon 29 Mio
Quadratkilometer Ackerland, über 34.000 Betriebe, unzählige
Banken, Institutionen und Einrichtungen.
Stand der Volkszählung in der Tschechoslowakei 1930
15 Millionen Bürger, 7,5 Millionen Tschechen, 3,3 Millionen
Deutsche, 2,4 Millionen Slovaken
730.000 Magyaren (Ungarn), 350.000 Juden (270.000 in Auschwitz
ermordet von Okt. 1938 - Dez. 1946)
50.000 Roma (davon 6.000 ermordet), 1938 bis 1948 sind über 40
Mio Menschen in Europa umgekommen
über 30 Millionen Menschen sind in diesem Zeitraum vertrieben
worden, allein beim Brünner Todesmarsch
an Fronleichnam, 30. Mai 1945, kamen Tausende Sudeten-Deutsche
um.
Im Jahre 2011 feiert die Stadt Eger (Cheb) ihren 950.
Gründungstag.
Eduard
Benes, geb. 28.3.1884, in Kozlany, bei Pilsen, beging am 3.9.1948
Selbstmord, bei Tabor
Kaum ein Politiker des 20. Jahrhunderts wird so oft genannt wie
Benes. Warum? In Aussig an der Elbe, wo am 31. Juli 1945 ein
Massaker an 2.700 Deutschen stattfand und Deutsche in den Tod
gestürzt wurden, wurde sogar die Brücke nach ihm benannt.
In der kommunistischen Tschechoslowakei galt Benesch als
"Unperson". Um so mehr wird er seit der Wende als
"Befreier"
verehrt und neben Comenius und Masaryk als einer der wichtigsten
Männer der Tschechoslowakei genannt. Posthum wurden
ihm noch hohe Orden verliehen. Für die Sudetendeutschen ist
dieser Mann jedoch ein Schreckgespenst, das die
Vertreibung, Entrechtung, Zwangsarbeit und den Tod von Millionen
Sudetendeutschen zu verantworten hat.
Eduard Benesch wurde am 28. März 1884 in Kozlany bei Pilsen als
Sohn eines Bauern geboren; er studierte in Prag,
Paris, London und Berlin. 1909 dozierte er an der Universität
Prag über Nationalökonomie, nachdem er 1908 in Frankreich
promoviert hatte. Bereits damals schlug er als Lösung für
Österreichs Nationalitätenprobleme die Einteilung der
böhmischen Länder nach Sprachgrenzen vor. Als 1914 Thomas G.
Masaryk emigriert war, organisierte er mit diesem
von der Schweiz aus den Widerstand gegen die Habsburger Monarchie
und wurde Masaryks wichtigster Helfer.
1917 veröffentlichte er die Kampfschrift: "Détruisez
l`Autriche-Hongrie" (Zerstört die österreisch-ungar.
Monarchie!)
Von 1918 bis 1935 war er Außenminister, von 1921 bis 1922 auch
Ministerpräsident. Er vertrat die Tschechoslowakei,
im Völkerbund und war seit 1927 auch Vorsitzender des
Sicherheitskomitees im Völkerbund. 1935 wurde der Nachfolger von
Masaryk als Staatspräsident der Tschechoslowakei. 1935 schloß
er einen Beistandspakt mit der Sowjetunion.
Für die Sudetendeutschen ist entscheidend, daß er ein extremer
Nationalist und leidenschaftlicher Gegner aller von den
Deutschen in Böhmen, Mähren und Schlesien vorgebrachten
Autonomieforderungen war. Diese seine Haltung verbarg er
jedoch in Versailles, so daß er bei den Franzosen, Briten und
Amerikanern den von ihm gewünschten Erfolg hatte, indem
er seinen Verhandlungspartnern erklärte, daß die Deutschen in
Böhmen angeblich dieselben Rechte gehabt hätten
wie die Tschechoslowaken, was nicht der Wahrheit entsprach. Er
behauptete sogar, daß er ein "Schweizer Modell"
konstruiert hätte. Der britische Premier Lloyd George hatte
Benesch durchschaut und nannte sein Handeln eine
bewußte Fälschung (deliberate falsification).
Bereits seit 1918 hatte er alles getan, um alle
nicht-tschechischen Gebiete militärisch zu besetzen. Er tat
alles,
um den Nationalitätenstaat in einen tschechischen Nationalstaat
umzuwandeln, so z. B. durch die Bodenreform,
Schulpolitik, Wirtschaftspolitik, Beseitigung deutscher Beamter
aus ihren Posten, um die Minderheitenrechte zu
beschneiden, auch und obwohl die größte "Minderheit"
mehr Menschen zählte als das Slowakische Volk.
Solche diskriminierenden Maßnahmen Prags waren sowohl den
Nationalisten als auch den Extremisten geradezu willkommen
und erst 1938 erkannte Benesch den Ernst der Lage, die er trotz
anhaltender starker Opposition nicht wahrhaben wollte.
Plötzlich schien es, als wollte er sogar die Forderung nach
Autonomie der Sudeten-Deutschen erfüllen. Er bot sogar die
Abtretung einiger deutscher Gebiete an, doch Chamberlain und
Daladier einigten sich mit Hitler und Mussolini
und überbrachten das Ergebnis des "Münchner
Abkommens" vom 29. September 1938, dem die Prager Regierung
zustimmte. Am 5. Oktober 1938 trat Benesch zurück und ging ins
Ausland, zuerst nach Chikago, dann nach Paris,
wo er im November 1939 das tschechoslowakische Nationalkomitee
gründete, aus dem 1940 die Londoner Exilregierung
hervorging, deren Präsident Bensch wurde. Schon in London faßte
er die Pläne der Vertreibung, nachdem er 1943 nach
Moskau reiste und einen Beistandspakt mit der Sowjetunion
schloß. Eine Zusammenarbeit mit Sozialdemokraten
hatte spätestens zu diesem Zeitpunkt ein Ende. Wie bereits
1918/19 gelang es ihm nun, die Alliierten für seine Pläne
der Vertreibung zu gewinnen, die dann in "wilde
Vertreibungen" ausarteten, die jedoch von Potsdam schon rein
sprachlich
so niemals und in keinster Weise gebilligt wurden, denn dort war
allenfalls von einem "humanen Transfer" die Rede.
Die Realität sah jedoch so aus, daß die Sudetendeutschen total
enteignet, rechtlos gestellt, zur Zwangsarbeit verpflichtet, mit
Gewalt vertrieben, gesetzlich entwürdigt und für kriminell
erklärt wurden. Die bis heute nicht aufgehobenen "Benesch-Dekrete"
betreffen die Beschlagnahme (Konfiskation) des deutschen und
ungarischen Vermögens (21.6.1945), die Sicherstellung des
deutschen Vermögens (22.6.1945), die Besiedelung des deutschen
landwirtschaftlichen Bodens, der Ungarn und anderer
"Staatsfeinde" durch tschechische, slawische und andere
Landwirte (20.7.1945) sowie die Aberkennung der
Staatsbürgerschaft
für Deutsche und Zwangsarbeit für Deutsche, die "ihre
Staatsbürgerschaft verloren haben". Ein weiteres
Konfiskations-Dekret
wurde am 25.10.1945 erlassen, womit das gesamte "feindliche
Vermögen" konfisziert wurde. Zu Kriegsende kam es zu
unvorstellbaren Übergriffen auf Sudetendeutsche, wobei der
Brünner Todesmarsch am 30.5.1945 und das Massaker
in Aussig vom 31.7.1945, wo Tausende Deutsche ins Stadion
getrieben und ausgehungert wurden. Benesch wußte von
all diesen Massenmorden an denDeutschen und ließ alle diese
kriminellen Übergriffe an der deutschen Bevölkerung
1946 für rechtmäßig erklären!
Dieses in der Geschichte einmalige Gesetz wird oft fälschlich
als "Amnestie-Gesetz" bezeichnet. Eine Amnestie ist
jedoch etwas
anderes. Eine Amnestie ist eine Begnadigung für einen
Verurteilten. Hier wurden jedoch Mord, Totschlag, Raub,
Vergewaltigung und
alle an den Deutschen verübten kriminellen Schandtaten, die in
der Zeit vom 30. September 1938 bis 28. Oktober 1945 begangen
wurden, für rechtmäßig erklärt, sofern sie sich gegen
"Okkupanten" richteten und eine "gerechte
Vergeltung" zum Ziele hatten.
Diese Dekrete tragen den Namen Eduard Benesch, der in der
tschechischen Republik als Held, Idol und Vorbild gefeiert wird.
Selbst wenn die Benesch-Dekrete aufgehoben werden sollten, so
stellt sich die Frage, wie diese Dekrete mit den Menschenrechten
zu vereinbaren sind, denn die gewaltsame Vertreibung und
Heimatsberaubung von Millionen Sudetendeutschen Vertriebenen
kann nicht so ohne weiteres aus der Welt geschafft werden. Im
Jahre 1948 bestätigte Benesch noch die kommunistische
Regierung unter Gottwald. Er selbst mußte dann im Juni 1948
abdanken. Bereits drei Monate später beging er
am 2. September 1948 Selbstmord bei Tabor. Er war 64 Jahre alt.
Meinungen einiger Historiker über Eduard Benesch
Kucera (vgl. Rudolf Kucera in: Hlavitschka, Hrsg., "Die
Politik von E. Benesch und Mitteleuropa", Verlagshaus
Sudetenland,
1993/94) sagt, daß Benesch keinen ethischen Rahmen besaß, was
für einen Politiker unumgänglich sei. Für Benesch war der
Staat
der höchste Wert an sich, also ein Denken im Sinne von
Macchiavelli. Er wollte jeden zur Akzeptanz seiner Ansichten
zwingen
und wer dies nicht tat, der war für ihn ein Feind. Erlaubt war
für ihn, was ihm genehm war.
(Vgl. Kucera, in: Hlavitschka, aaO, 1993/94, S. 17 ff.).
Essen bezeichnet Benesch als einen zwiespältigen Menschen mit
übermäßiger Subtilität beim diplomatischen
Spiel. (Vgl. Andrzej Essen, in: Hlavitschka, aaO, S. 31).
Hajdu bezeichnet Benesch als einen nervösen und
schicksalsgläubigen Menschen, der die Ursachen für sein
Fehlverhalten
immer bei anderen suchte. Wenn er Mißerfolge hatte, so
bezeichnete er andere als "taktlos" usw.
(Vgl. Tibor Hajdu, in: Hlavitschka, aaO, S. 34/35).
Tomaszewski sagt, daß Benesch jeden Erfolg, den er für sich
verbuchen konnte, der Tatsache zuschrieb,
daß er den Freimauerern angehörte, (vgl. Hlavitschka, aaO, S.
37ff.), die zu den Nationaldemokraten ein gutes Verhältnis
hatten. Er nutzte Freimauererkontakte, wo es nur ging, so auch in
Paris, um in Frankreich seine Autorität zu festigen.
Alle Fäden, die er zum Westen hatte, hatte er über das
Freimauerertum. Bei den Polen war Benesch sehr verhaßt.
Für sie war er die Verifizierung des Bösen in Person. (Vgl.
Jerzy Tomaszewski, in: Hlavitschka, aaO, S. 37 ff.).
Zayas sagt, daß der Gedanke, die Deutschen zu vertreiben, zuerst
von Benesch selbst stammte. Dieser Gedanke
stammte nicht von amerikanischen und auch nicht von britischen
Diplomaten. Vielmehr berichtete sogar die amerikanische und
britische Presse über die Grausamkeiten beim Brünner
Todesmarsch am 30. Mai 1945 sowie über die
Ausschreitungen bei
Aussig an der Elbe am 31. Juli 1945. (Vgl.
Alfred de Zayas, in: Hlavitschka, aaO, S. 89 ff).
Alle genannten Historiker kommen zu dem Schluß, daß Benesch
durch seine Vertreibung der Sudetendeutschen gegen die
Menschenrechte verstoßen hat. Er hat den Sudetendeutschen das
Recht auf Heimat abgesprochen und weggenommen.
(vgl. Hlavitschka, aaO).
Sein Meister und Führer war Masaryk. 1918 soll Eduard Benesch
geschrieben haben, daß das Leben für ihn ein Kampf sei.
Er soll aufgrund seines mystischen Sendungsbewußtseins davon
überzeugt gewesen sein, daß er nie verlieren könne.
Nach der Abwendung von der Sozialdemokratie bzeichnete er sich
als Antikatholik und Agnostiker, ein Verehrer
freier
Gedanken, als Freimauerer. Er fühlte sich
jenseits von Gut und Böse, also gleichsam ein Machiavelli.
1915 soll seine Parole gelautet haben: "Vernichtet
Österreich-Ungarn!"
Als Generalsekretär des Nationalrats schrieb er am 14.05.1916
von der Selbständigkeit der Tschechoslowaken und
1917 verkündete er seinen Maximalplan von der "vollen
Selbständigkeit". Nach seinem Aufenthalt in Frankreich bis
September 1917, ein Land, zu dem er gute Beziehungen pflegte,
arbeitete er den Entwurf eines Programmes aus,
das 3 Punkte beinhaltete, nämlich:
1. das Problem der Deutschen in Böhmen,
2. das Problem mit den Slowaken und
3. die Parteienverhältnisse.
Als am 18.01.1919 die Pariser Friedenskonferenz zusammentrat,
bereitete Benesch 11 Memoranden vor, die er
persönlich verlesen hatte. Als nun bei den Verhandlungen der
Friedenskonferenz von Paris (St. Germain) im Jahre
1919 u. a. das Problem der Deutschen in der Tschechoslowakei
auftauchte, präzisierte die tschechoslowakische
Friedensdelegation, an deren Spitze der damalige Außenminister
Benesch stand, ihren Standpunkt in dieser Frage
vor allem in dem Memorandum Nr. 3, als deren Hauptverfasser
Eduard Benesch anzusehen ist
und der mit psychologischem Spürsinn die Antworten auf die
vermutlich gestellten Fragen vorweggenommen hat.
Das Memorandum 3 enthielt eine ganze Reihe grober Fälschungen
statistischer, wirtschaftspolitischer und historisch-
politischer Natur. Wichtig ist vor allem das Kapitel 6 dieses
Memorandums, in dem das Schicksal der Deutschen
in der Tschechoslowakei umrissen wird. In den Landkarten werden
z. T. falsche Vorstellungen von der Bevölkerungs-
verteilung, Besiedlung usw. gegeben. Deutsche Siedlungsgebiete
werden durch falsche Einzeichnungen völlig
zerrissen und willkürlich verkleinert dargestellt. Damit sollte
der Eindruck erweckt werden, daß es überhaupt keine
nennenswerten geschlossenen deutschen Siedlungsräume in Böhmen
gab.
Auch das Memorandum Nr. 3 diente nur zur Täuschung der
Friedenskonferenz von St. Germain, denn von einer
Gleichberechtigung der Sudetendeutschen in der Tschechoslowakei
zwischen 1918 und 1938 im Sinne einer Lösung nach
Schweizer Vorbild kann nicht gesprochen werden.
(vgl. Dr. Wilhelm Turnwald, "Zur Austreibung der
Sudetendeutschen", Hrsg.: Arbeitsgemeinschaft zur
Wahrung der sudetendeutschen Interessen, Selbstverlag, 4. Auflage
1952, Einleitung S. X, XI und XII).
Da die Forderungen Beneschs auf der Friedenskonferenz so
umfangreich waren, wurden sie an einen Sonderausschuß
mit Vertretern der USA, GB, Frankreich und Italien überwiesen,
wo sie teilweise zum Erfolg führten. Es gab folgende
Memoranda:
1. die Tschechoslowaken
2. Territoriale Forderungen
3. Probleme der Deutschen in Böhmen
4. Probleme mit Schlesien
5. die Slowakei
6. Probleme mit den Ungarn
7. Probleme mit denLausitzer Sorben
8. Probleme mit Oberschlesien
9. Probleme mit dem Glatzer Gebiet
10. Probleme mit den Grenzen
11. Kriegsentschädigung
Beim Problem Nr. 2 hatte Benesch vorgeschlagen, die Grenze zu
Lasten von Deutschland und Österreich zu ziehen.
Außerdem forderte er die Trennung zwischen Östereich und
Ungarn, weshalb Jugoslawien an die Tschechei angrenzen
sollte. In diesem Korridor lebten damals 300.000 Deutsche und
200.000 Ungarn. Das Hauptziel von Benesch war,
Deutschland zu schädigen. Als er am 5.2.1919 sein 3. Memorandum
vortrug, waren die angelsächsischen Zuhörer
von seinen Manieren angeekelt.
(Vgl. Rudolf Kucera, Beneschs Vorstellungen vom
tschechoslowakischen Staat, in: Hlawitschka, aaO, 1994, S.11-20).
Der britische Politiker, Lloyd George hatte später geschrieben,
daß es sich bei der Rede von Benesch um
offensichtliche Unwahrheiten gehandelt habe. Benesch hatte u. a.
behauptet, daß in der Tschechoslowakei nur 1,5 Mio Deutsche
lebten. Bei der Staatengründung der Tschechoslowakei wurden
bereits von Anfang an die Rechte der deutschen und ungarischen
Minderheit mißachtet. Die daraus folgenden Konflikte waren
unvermeidlich. Das Problem, wie eine innerstaatliche Politik zu
stabilisieren sei, dauerte die 20er und 30er Jahre an. Der
Gedanke, daß man die Deutschen vertreiben müsse, stammte von
Benesch und wurde von langer Hand vorbereitet.
Seit 1941 gingen in New York Gerüchte über einen allgemeinen
"Benesch-Plan" zur Vertreibung von Deutschen um,
nachdem Bensch zwei Artikel in führenden amerikanischen staats-
und außenpolitischen Zeitschriften veröffentlicht hatte.
(vgl. Turnwald aaO, S. XVI).
Der Plan zur Vertreibung wurde den amerikanischen und britischen
Diplomaten vorgetragen und ist 1942/1943 akzeptiert worden.
Am 1. August 1945 wurde der Artikel XIII des Potsdamer Protokolls
angenommen. Über die Art und Weise, wie die Vertreibung
vonstatten ging, befinden sich im Bundesarchiv in Koblenz über
40.000 Berichte.
(Vgl. A. de Zayas, in Hlawitschka, a.a.O., S. 93).
Am 19.05.1947, also ein Jahr vor seinem Selbstmord, hielt Benesch
in Karlsbad eine Rede, wo er offen über den "Abschub"
der Deutschen sprach. Allein schon die sprachliche Formulierung
als "Abschub" oder "Transfer", zeigt, wie
leichtfertig er
mit der Vertreibung umging. Am 05.04.1945 wurde im sog. Kaschauer
Programm (Kosice) festgelegt, daß die Deutschen
nach "Verbrechern" und "Loyalen" zu
unterteilen seien. Die Sudetendeutschen wurden ihrer
Staatsbürgerschaft und
aller bürgerlichen Rechte für verlustig erklärt. Sie wurden zu
Staatsfeinden deklariert.
Am 19. Mai 1945 hat Benes alle Personen deutscher oder
magyarischer Nationalität als staatlich unzuverlässige Personen
deklariert (= sog. "Benesch-Dekrete"), wobei deren
gesamter Besitz durch Konfiskation unter staatliche Verwaltung
gestellt wurde, (vgl. Turnwald aaO, S. XXV).
Die Dekrete im einzelnen
(décréter heißt zu deutsch verordnen)
1. Dekret des Präsidenten der Republik vom 19.05.1945, Slg. 5,
über die Üngültigkeit einiger vermögensrechtlicher
Rechtsgeschäfte aus der Zeit der Unfreiheit und über die
nationale Verwaltung der Vermögenswerte der Deutschen,
der Madjaren, der Verräter und Kollaborateure etc.
2. Dekret des PdR vom 19.06.1945, Nr. 16, über die Bestrafung
nazistischer Verbrecher, der Verräter und ihrer Helfeshelfer
sowie über die außerordentlichen Volksgerichte.
3. Dekret des PdR vom 21.06.1945, Slg. 12, über die Konfiskation
und beschleunigte Aufteilung des landwirtschaftlichen
Vermögens der Deutschen, Madjaren, wie auch der Verräter und
Feinde des tschechischen und schlowakischen Volkes.
4. Dekret des PdR vom 20.07.1946, Slg. 28, über die Besiedlung
des landwirtschaftlichen Bodens der Deutschen, Madjaren
und anderer Staatsfeinde durch tschechische, slowakische und
andere slawische Landwirte.
5. Dekret des PdR vom 25.10.1945, Slg. 108, über die
Konfiskation des feindlichen Vermögens und die Fonds der
nationalen Erneuerung. Die Enteignung der deutschen Bevölkerung
wurde noch durch eine Reihe weiterer Gesetze und Dekrete
ergänzt.
6. Verfassungsdekret des PdR vom 02.08.1945, Slg. 33, zur
Regelung der tschech. Staatsbürgerschaft der Personen
deutscher und ungarischer. Nationalität.
7. Dekret des PdR vom 18.10.1945 über die Auflösung der
deutschen Universität Prag.
8. Verfassungsdekret des PdR vom 25.10.1945 über die
Sicherstellung der als staatlich unzuverlässig angesehenen
Personen während der Revolutionszeit.
9. Dekret des PdR vom 27.10.1945 über die
Zwangsarbeits-Sonderabteilungen.
10. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 2.12.1945
über die Richtlinien zur Durchführung des Dekretes des
Präsidenten d. Republik über die Arbeitspflicht der Personen,
welche die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft verloren
haben.
11. Gesetz vom 11.04.1946 über die Arbeits-(Lehr-) Verhältnisse
der Deutschen, der Madjaren, der Verräter u. ihrer Helfeshelfer.
12. Gesetz vom 08.05.1946 über die Rechtmäßigkeit von
Handlungen im Kampf zur Wiedergewinnung der Freiheit
der Tschechen und Slowaken.
13. Gesetz vom 16.05.1946 über die Ungültigkeit einiger
vermögensrechtlicher Rechtsgeschäfte aus der Zeit der
Unfreiheit
sowie über die Ansprüche, die sich aus dieser Ungültigkeit und
aus anderen Eingriffen in das Vermögen ergeben.
Durch die Regierungsdekrete in der Zeit von Mai bis Oktober 1945
wurde nach tschechoslowakischem Recht ein vollständiger
Vermögensentzug bewirkt. Durch das Dekret vom 19.05.1945 wurde
das Vermögen der "staatlich unzuverlässigen Personen"
(Personen deutscher oder magyarischer = ungarischer
Nationalität) unter nationale Verwaltung gestellt.
Faktisch war die Vermögensunterstellung unter nationale
Verwaltung bereits eine Enteignung. Nach § 20 dieses Dekrets
waren
jegliche Rechtshandlungen der Eigentümer der unter nationaler
Verwaltung stehenden Vermögen ungültig, sofern sie die
Substanz des Vermögens betrafen. Durch Dekret vom 21.06.1945
wurde zum Zwecke der Bodenreform die entschädigungslose
Konfiskation des landwirtschaftlichen Vermögens von Personen
deutscher oder magyarischer Nationalität ohne Rücksicht auf
ihre Staatsangehörigkeit verfügt (vgl. die Ausführungen oben).
Nach § 2 Absatz 1 galt als Person deutscher Nationalität,
wer sich bei irgendeiner Volkszählung seit 1929 zur deutschen
Volksgruppe bekannt hatte oder Mitglied einer deutschen
Gruppe, Formierung oder politischen Partei wurde, die sich aus
Personen deutscher Nationalität zusammensetzte.
vgl. Rudolf Kucera in: Hlavitschka, Hrsg., "Die Politik von
E. Benesch und Mitteleuropa",
Verlagshaus Sudetenland, 1993/94, S. 17 ff.)
vgl. Andrzej Essen, in: Hlavitschka, aaO, S. 31
vgl. Tibor Hajdu, in: Hlavitschka, aaO, S. 34/35
Tomaszewski in Hlavitschka, aaO, S. 37ff.
vgl. Jerzy Tomaszewski, in: Hlavitschka, aaO, S. 37 ff.
Zayas Alfred de Zayas, in: Hlavitschka, aaO, S. 89 ff.
vgl. E. Franzel, Sudetenland 1945/1946, Aufstieg Verlag,
Landshut, ca. 450 Seiten!
Bernd G. Längin, Sudetenland, Land zwischen Böhmerwald u.
Altvatergebirge ISBN 3-8289-3142-1
Sud. Rat, Die Sudetendeutschen, eine Volksgruppe im Herzen
Europas, von der Paulskirche bis zur BRD 1848-1988
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